Aktuelles für Gottesdienste, Gruppen und Chöre

Aktuelles für Gottesdienste, Gruppen und Chöre

Gottesdienste

Ab einer stabilen (5 Tage) Inzidenz von 35 gilt: 

Teilnehmen dürfen alle, die geimpft, genesen oder getestet sind (3-G-Regel). 

Test-Nachweise (PCR oder Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) bitte am Eingang vorweisen! Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, das zu überprüfen.

Für Kinder bis zum Schuleintritt sind kein Test und keine Maske erforderlich. SchülerInnen gelten automatisch als getestet. 

Beim Betreten und Verlassen der Kirche und beim Singen ist weiterhin eine medizinische Maske zu tragen. Wir halten weiterhin den üblichen Mindestabstand ein (die Emporen werden jetzt wieder mitbenutzt),  eine Rückverfolgung der Kontaktdaten ist aber nicht mehr nötig.

Gottesdienste finden immer um 10.30 Uhr am 1., 3. und 5. Sonntag in der Margarethenkirche und am 2. und 4. Sonntag in der Christuskirche statt.


Gruppen

Ab einer stabilen (5 Tage) Inzidenz von 35 gilt: 

Teilnehmen und singen dürfen alle, die geimpft, genesen oder getestet sind (3-G Regel). 

Der Test muss ein PCR-Test sein, der nicht älter als 48 Stunden ist. 

Nachweise hierzu sind vorzuweisen und werden von den jeweiligen Mitarbeitern überprüft. 

Alternativ ist auch ein Beleg über einen Schnelltest möglich. Diese Menschen werden allerdings gebeten, nicht mitzusingen. 

Es gibt ansonsten keinen Mindestabstand, keine Rückverfolgung der Kontaktdaten und keine Personenzahlbeschränkung mehr. 

 

Chöre: 

Ab einer stabilen (5 Tage) Inzidenz von 35 gilt: 

Teilnehmen und singen dürfen alle, die geimpft, genesen oder getestet sind (3-G Regel). 

Der Test muss ein PCR-Test sein, der nicht älter als 48 Stunden ist. 

Nachweise hierzu sind vorzuweisen und werden von den jeweiligen Mitarbeitern überprüft. 

Es gibt keine feste Begrenzung der Teilnehmendenzahl, sondern verantwortliche Anpassung an die Raumgröße und regelmäßiges Lüften.